Betreuungsangebot

Jede Frau hat während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.

Diese Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß des Gebührenkataloges übernommen.

Frauen, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, informieren sich bitte selbst welche Leistungen von ihrer Versicherung übernommen werden.

Darüber hinaus gibt es die sogenannte „Individuellen gesundheitlichen Eigenleistungen“ (IGEL), bei der die Frau die Kosten selber übernehmen muss. Falls dies der Fall sein sollte, werde ich immer gesondert darauf hinweisen.